Gesetze / Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung 1. WoZErhV § 7 Berlin-Klausel Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.