Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut

WismutAGAbkG

Art 10 Inkrafttreten

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WismutAGAbkG/10#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WismutAGAbkG/10#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 9