Gesetze / Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin

WinzMeistPrV

§ 2 Gliederung der Meisterprüfung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WinzMeistPrV/2#abs-1 (1) Die Meisterprüfung umfasst die Teile

1.
Produktion, Verfahrenstechnik und Vermarktung, 0 2.Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WinzMeistPrV/2#abs-2 (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 durchzuführen.

§ 1a § 3