Gesetze / Windenergie-auf-See-Gesetz
WindSeeG§ 44 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 44 WindSeeG →
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- OVG Hamburg, 08.04.2019 – 1 Bf 200/15Zitiert von 8
- BVerwG, 29.04.2021 – 4 C 2/19Vorläufige Untersagung des Betriebs eines Offshore-Windparks wegen Beeinträchtigung der Seetaucherpopulationen nicht ausgeschlossenZitiert von 28
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 44 WindSeeG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.