Gesetze / Windenergie-auf-See-Gesetz
WindSeeG§ 41 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 1
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- BVerfG, 30.06.2020 – 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 · WindSeeGZitiert von 131
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 41 WindSeeG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.