Gesetze / Landesrecht Brandenburg / WidZV LRH · GVBl.II/99, [Nr. 04] S.50

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes Brandenburg (Widerspruchszuständigkeitsverordnung Landesrechnungshof - WidZV LRH)

4 Normen · Ausgangsfassung vom 19.01.1999 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Befugnis zum Erlaß von Widerspruchsbescheiden
  2. § 2 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
  3. § 3 Übergangsvorschrift
  4. § 4 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    07.06.2004 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juni 2004 (GVBl.II/04, [Nr. 16], S.452)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.