Gesetze / Landesrecht Brandenburg / WidZV LRH · GVBl.II/99, [Nr. 04] S.50
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes Brandenburg (Widerspruchszuständigkeitsverordnung Landesrechnungshof - WidZV LRH)
4 Normen · Ausgangsfassung vom 19.01.1999 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Befugnis zum Erlaß von Widerspruchsbescheiden
- § 2 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 3 Übergangsvorschrift
- § 4 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
07.06.2004 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juni 2004 (GVBl.II/04, [Nr. 16], S.452)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.