Gesetze / Wirtschaftssicherstellungsverordnung
WiSiV§ 14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WiSiV/14#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WiSiV/14#abs-2 (2) Diese Verordnung darf mit Ausnahme des § 12 Abs. 3 gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und erst dann angewandt werden, wenn und soweit es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Verordnung bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WiSiV/14#abs-3 (3) § 12 Abs. 3 ist mit dem Inkrafttreten anwendbar.