Gesetze / WiPrüfVO · BGBl I 2004, 29

Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

6 Normen · ausgefertigt 05.01.2004 · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
  3. § 2 Aufgaben und Entschädigung des Vorsitzenden
  4. § 3 Pflichten der Mitglieder, Abberufung, Datenschutz
  5. § 4 Aufgaben und Personal der Prüfungsstelle
  6. § 5 Kostentragung
  7. § 6 Inkrafttreten
  8. Schlussformel