Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WeinRZVO NRW · GV. NRW. 2016 S. 198

Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts

4 Normen · Ausgangsfassung vom 12.04.2016 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Grundsatz der Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörde
  3. § 2 Zuständigkeiten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung
  4. § 3 Zuständigkeiten der Direktorin oder des Direktors der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter
  5. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  6. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.11.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 18. November 2025 (GV. NRW. S. 1039)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    26.03.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 16.03.2021, Artikel 3

    GV. NRW. S. 304

  3. Historischer Änderungsnachweis

    30.04.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.04.2016

    GV. NRW. S. 198

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).