Gesetze / Zweite Wassersicherstellungsverordnung
2. WasSV§ 2 Allgemeine Anforderungen
Stand: 10.06.2019
Brunnen und Quellfassungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen oder umzubauen, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.