Gesetze / Warenkauf-RL

Warenkauf-RL

Art 21 Zwingender Charakter

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Warenkauf-RL/21#abs-1 (1) Sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, ist jede vertragliche Vereinbarung, die die Anwendung nationaler Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie zum Nachteil des Verbrauchers ausschließt, davon abweicht oder deren Wirkungen abändert, bevor der Verbraucher dem Verkäufer die Vertragswidrigkeit der Waren zur Kenntnis gebracht hat, für den Verbraucher nicht bindend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Warenkauf-RL/21#abs-2 (2) Diese Richtlinie hindert den Verkäufer nicht daran, dem Verbraucher Vertragsbedingungen anzubieten, die über den in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutz hinausgehen.

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