Gesetze / Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West WaStrSchlBetrZV 2009 § 4 Außerkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund -