Gesetze / Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Lühe auf den Unterhaltungsverband Nummer 15 Aue, den Deichverband der I. Meile Altenlandes, den Deichverband der II. Meile Alten Landes und den Flecken Horneburg

WaStrLüheÜbgV

§ 2

Stand: 10.06.2019

Bund

Für § 2 WaStrLüheÜbgV liegt kein Text vor.

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