Gesetze / Bundeswasserstraßengesetz
WaStrG(XXXX) §§ 52 bis 55 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) §§ 52 bis 55 WaStrG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.