Gesetze / Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung (Anlage I zu dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik)
WWSUVtrAnl IArt 7 § 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WWSUVtrAnl%20I/7-3#abs-1 (1) Die Deutsche Demokratische Republik wird innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrags ein Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung erlassen, das für alle Kaufleute und juristische Personen einschließlich der Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe mit Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik gilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WWSUVtrAnl%20I/7-3#abs-2 (2) Das Gesetz hat folgende Grundsätze zu berücksichtigen: