Gesetze / Gesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
WPostVtr2016GArt 1 Zustimmung zu den Regelungen des Weltpostvereins
Stand: 02.07.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WPostVtr2016G/1#abs-1 (1) Den folgenden von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträgen wird zugestimmt:
Die Verträge und Protokolle werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WPostVtr2016G/1#abs-2 (2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht den Wortlaut der Satzung des Weltpostvereins anlässlich des 26. Weltpostkongresses in Istanbul in der vom Inkrafttreten des Neunten Zusatzprotokolls an geltenden Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung im Bundesgesetzblatt bekannt.