Gesetze / WPAnrV · BGBl I 2005, 1520

Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung

11 Normen · ausgefertigt 27.05.2005 · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Teil 1 · Anerkennung von Studiengängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)
  3. § 1Besondere Eignung von Masterstudiengängen
  4. § 2Anerkennungsgrundlagen
  5. § 3Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung
  6. § 4Referenzrahmen
  7. § 5Akkreditierung
  8. § 6Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren
  9. Teil 2 · Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)
  10. § 7Voraussetzungen der Anrechnung
  11. § 8Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule
  12. § 9Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
  13. Teil 3 · Schlussbestimmungen
  14. § 10Übergangsvorschriften
  15. § 11Inkrafttreten
  16. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2025 — 3 Normen geändert · §§ 6, 8, 9 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.