Gesetze / WPAnrV · BGBl I 2005, 1520
Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung
11 Normen · ausgefertigt 27.05.2005 · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Teil 1 · Anerkennung von Studiengängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)
- § 1Besondere Eignung von Masterstudiengängen
- § 2Anerkennungsgrundlagen
- § 3Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung
- § 4Referenzrahmen
- § 5Akkreditierung
- § 6Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren
- Teil 2 · Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)
- § 7Voraussetzungen der Anrechnung
- § 8Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule
- § 9Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
- Teil 3 · Schlussbestimmungen
- § 10Übergangsvorschriften
- § 11Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 3 Normen geändert · §§ 6, 8, 9 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.