Gesetze / Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 WM2026LärmSchV § 5 Inkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 20.05.2026 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.