Art 83
Stand: 10.06.2019
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- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2011 – 3 S 2668/08Zitiert von 3
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Muß eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Personen oder von derselben Person mehrfach verlangt werden, so ist über die mehrfache Aufforderung nur eine Protesturkunde erforderlich.