Gesetze / Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung
WährUmStAbschlG§ 15 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/W%C3%A4hrUmStAbschlG/15#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nicht anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/W%C3%A4hrUmStAbschlG/15#abs-2 (2) § 12 Nr. 1 bis 3, 6 bis 8 tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.