Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
VwZVGArt. 37 Anwendung der Zwangsmittel
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwZVG/37#abs-1 (1) Wird die Verpflichtung nicht innerhalb der in der Androhung bestimmten Frist erfüllt, so kann die Vollstreckungsbehörde das angedrohte Zwangsmittel anwenden. Zwangsmittel können so lange und so oft angewendet werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist. Die zur Durchsetzung eines bestimmten Verwaltungsakts insgesamt festgesetzte Ersatzzwangshaft darf jedoch die Höchstdauer von vier Wochen nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwZVG/37#abs-2 (2) Soweit zur Anwendung unmittelbaren Zwangs die Heranziehung von Polizeibeamten erforderlich ist, hat die örtlich zuständige Polizeidienststelle auf Ersuchen der Vollstreckungsbehörde Hilfe zu leisten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwZVG/37#abs-3 (3) Die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs beauftragten Bediensteten der Vollstreckungsbehörde und Polizeibeamten sind, soweit es der Zweck der Vollstreckung erfordert, befugt, die Wohnung des Pflichtigen zu betreten und verschlossene Türen und Behältnisse zu öffnen. Sie dürfen zur Nachtzeit (Art. 5 Abs. 3 Satz 2), an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen ein Zwangsmittel nur mit schriftlicher Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde anwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwZVG/37#abs-4 (4) Die Anwendung der Zwangsmittel ist einzustellen, sobald der Pflichtige seiner Verpflichtung nachkommt. Ein angedrohtes Zwangsgeld ist jedoch beizutreiben, wenn der Duldungs- oder Unterlassungspflicht zuwidergehandelt worden ist, deren Erfüllung durch die Androhung des Zwangsgeldes erreicht werden sollte; sind weitere Zuwiderhandlungen nicht mehr zu befürchten, so kann die Vollstreckungsbehörde von der Beitreibung absehen, wenn diese eine besondere Härte darstellen würde.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art. 37 VwZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Ansbach, 07.11.2023 – AN 16 X 23.2228Zitiert von 1
- VG Regensburg, 26.10.2023 – RN 5 V 23.1640
- VGH Bayern, 27.12.2022 – 10 CS 22.1799Zitiert von 4
- VG München, 09.04.2025 – M 7 S 24.6051
- VG Ansbach, 13.12.2023 – AN 2 V 23.2521Zitiert von 2
- VG München, 04.05.2023 – M 3 X 23.1147Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Augsburg, 04.07.2022 – Au 8 S 22.765Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle; Mindestabstand zu Jugendeinrichtungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 28.09.2021 – Vf. 74-IVa-21
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