Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vollzugsdaten-VO · GV. NRW. S. 797

Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, von Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung im Rahmen von Identitätsfeststellungsverfahren und Sicherheitsanfragen sowie zur Bestimmung der Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einer Sicherheitsanfrage abzusehen ist

10 Normen · ausgefertigt 26.09.2017 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Allgemeine Bestimmungen
  3. § 2 Abruf personenbezogener Daten durch das für Justiz zuständige Ministeriumund die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
  4. § 3 Automatisierter Abruf von personenbezogenen Daten aus Vorinhaftierungen
  5. § 3a Automatisierter Abruf von personenbezogenen Daten zum Zweck des Erlasses von Verfahrenskosten
  6. § 4 Einzelheiten zur Fingerabdruckdatenerhebung und -übermittlung sowie zum Verfahren der Ersuchen in Identitätsfeststellungsverfahren
  7. § 5 Sicherheitsanfrage
  8. § 6 Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einerSicherheitsanfrage abzusehen ist
  9. § 7 Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung sowie zum Verfahren derBearbeitung der Sicherheitsanfragen
  10. § 8 Delegation
  11. § 9 Inkrafttreten
  12. Schlussformel