Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vollzugsdaten-VO · GV. NRW. S. 797
Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, von Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung im Rahmen von Identitätsfeststellungsverfahren und Sicherheitsanfragen sowie zur Bestimmung der Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einer Sicherheitsanfrage abzusehen ist
10 Normen · ausgefertigt 26.09.2017 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Abruf personenbezogener Daten durch das für Justiz zuständige Ministeriumund die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
- § 3 Automatisierter Abruf von personenbezogenen Daten aus Vorinhaftierungen
- § 3a Automatisierter Abruf von personenbezogenen Daten zum Zweck des Erlasses von Verfahrenskosten
- § 4 Einzelheiten zur Fingerabdruckdatenerhebung und -übermittlung sowie zum Verfahren der Ersuchen in Identitätsfeststellungsverfahren
- § 5 Sicherheitsanfrage
- § 6 Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einerSicherheitsanfrage abzusehen ist
- § 7 Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung sowie zum Verfahren derBearbeitung der Sicherheitsanfragen
- § 8 Delegation
- § 9 Inkrafttreten
- Schlussformel