Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz
VgMvG§ 2 Stellung und Struktur der Verbandsgemeinde
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VgMvG/2#abs-1 (1) Die Verbandsgemeinde ist ein gebietskörperschaftlicher Gemeindeverband, der aus aneinandergrenzenden Gemeinden desselben Landkreises besteht. Sie erfüllt neben den verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden) öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der folgenden Vorschriften. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst in eigener Verantwortung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VgMvG/2#abs-2 (2) Die Verbandsgemeinde besteht aus mindestens zwei Ortsgemeinden.