Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz

VgMvG

§ 2 Stellung und Struktur der Verbandsgemeinde

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VgMvG/2#abs-1 (1) Die Verbandsgemeinde ist ein gebietskörperschaftlicher Gemeindeverband, der aus aneinandergrenzenden Gemeinden desselben Landkreises besteht. Sie erfüllt neben den verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden) öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der folgenden Vorschriften. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst in eigener Verantwortung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VgMvG/2#abs-2 (2) Die Verbandsgemeinde besteht aus mindestens zwei Ortsgemeinden.

§ 1 § 3