Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG
VerwBBeisV§ 3
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 15. Januar 1961 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 26. Januar 1961 (GVBl. S. 39)