Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen
VersoGArt 54 Organleihe
Stand: 25.08.2026
Die Versorgungskammer verwaltet als Geschäftsführungsorgan im Weg der Organleihe die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester und die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.