Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Versorgungszuständigkeitsverordnung
VersZVO§ 9 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Versorgungszuständigkeitsverordnung vom 22. März 1978 (GV. NRW. S. 150), die zuletzt durch Verordnung vom 3. September 2012 (GV. NRW. S. 395) geändert worden ist, außer Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Der Minister der Finanzen
Der Minister des Innern
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin für Schule und Bildung
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Der Minister der Justiz
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Die Präsidentin des Landesrechnungshofes
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit