Gesetze / VermVV · BGBl I 2012, 1663
Verordnung über das Vermögensverzeichnis
10 Normen · ausgefertigt 26.07.2012 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 20.07.2024 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Elektronische Übermittlung der Vermögensverzeichnisse | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Vermögensverzeichnisregister
- § 3 Errichtung und Form der Vermögensverzeichnisse
- § 4 Elektronische Übermittlung der Vermögensverzeichnisse
- § 5 Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse
- § 6 Löschung der Vermögensverzeichnisse
- § 7 Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis
- § 8 Registrierung
- § 9 Ende der Nutzungsberechtigung
- § 10 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 20.07.2024 — 3 Normen geändert · §§ 1, 3, 5 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.