Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vermessungs- und Katastergesetz
VermKatG NRWVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 1. März 2005
(Artikel I des Gesetzes zur Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens
(Katastermodernisierungsgesetz) v. 1.3.2005 (GV. NRW. S. 174))
Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeines
Aufgaben
Wahrnehmung der Aufgaben
Vorlage- und Unterrichtungspflicht
Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten
Bereitstellung durch andere Stellen
Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen
Vermessungsmarken
Abschnitt II
Landesvermessung
Zweck und Inhalt des Geobasisinformationssystems für den Bereich der Landesvermessung
Erhebung und Führung von Geobasisdaten der Landesvermessung
Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Landesvermessung
Abschnitt III
Liegenschaftskataster
Zweck und Inhalt des Geobasisinformationssystems für den Bereich des Liegenschaftskatasters
Erhebung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters
Führung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters
Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters
(weggefallen)
Pflichten
Beurkundung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken
Antragsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Abschnitt IV
Feststellung und
Abmarkung von Grundstücksgrenzen
Feststellung von Grundstücksgrenzen
Abmarkung von Grundstücksgrenzen
Mitwirkung der Beteiligten
Sonderfälle
Abschnitt V
Katasterbehörden
Kreise und kreisfreie Städte
Katasterämter
Aufsicht, Unterrichtungs- und Weisungsrecht
Abschnitt VI
Ausbildung
Höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst
Abschnitt VII
Ordnungswidrigkeiten
und Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten
Elektronische Kommunikation
Rechtsverordnungen
Weiterentwicklung von Landesvermessung und Liegenschaftskataster (Experimentierklausel)
Inkrafttreten
Abschnitt I
Allgemeines