Gesetze / Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung
VerfGlasAusbV§ 6 Aufteilung in zwei Teile; Zeiträume
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/6#abs-1 (1) Die Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/6#abs-2 (2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/6#abs-3 (3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/6#abs-4 (4) Den jeweiligen konkreten Zeitraum für Teil 1 und Teil 2 legt die zuständige Stelle fest.