Gesetze / Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung
VerfGlasAusbV§ 10 Prüfungsbereich „Mechanische Grundlagen“
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/10#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich „Mechanische Grundlagen“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/10#abs-2 (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt 240 Minuten, davon entfallen höchstens 10 Minuten auf das situative Fachgespräch.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/10#abs-3 (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGlasAusbV%202026/10#abs-4 (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: