Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verfassungsgerichtshofgesetz
VerfGHG NRW -§ 33 (Beschlagnahme und Durchsuchung)
Stand: 26.08.2026
Nach Eingang des Antrags kann der Verfassungsgerichtshof eine Beschlagnahme oder Durchsuchung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung anordnen.