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Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen …§ 4
Stand: 02.08.2026
Im Zuge der Auflösung wird das Archiv einschließlich der Sammlungen und Bibliotheken sowie die bisher dem Archiv zugeordneten Gedenkstätten und Sonderarchivtatbestände der bisherigen Forschungsabteilung der Akademie der Künste in Berlin-Tiergarten übertragen, die diese Sachgesamtheit in einem Sondervermögen führen wird. Dieses Sondervermögen soll in der Form einer nicht rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts geführt werden. Den vertragschließenden Ländern wird angeboten, im Aufsichtsgremium mitzuwirken.