Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

VT-AKWISSENSCHAFTEN_STV_2011

Art 5 Selbstorganisation

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-AKWISSENSCHAFTEN_STV_2011/5#abs-1 (1) Zur Pflege des disziplinären und interdisziplinären Dialogs kann sich die Akademie in Klassen gliedern. Das Nähere zur Einrichtung und personellen Zusammensetzung der Klassen wird durch Satzung geregelt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-AKWISSENSCHAFTEN_STV_2011/5#abs-2 (2) Die Klassen regeln ihre Angelegenheiten selbst. Sie werden von Sekretaren oder Sekretarinnen geleitet.

Art 4 Art 6