Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit
VSchwKrSchV§ 2 Impfverbot
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSchwKrSchV/2#abs-1 (1) Impfungen gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit sowie Heilversuche an seuchenkranken oder verdächtigen Tieren sind verboten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSchwKrSchV/2#abs-2 (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 für wissenschaftliche Versuche genehmigen.