Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit

VSchwKrSchV

§ 2 Impfverbot

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSchwKrSchV/2#abs-1 (1) Impfungen gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit sowie Heilversuche an seuchenkranken oder verdächtigen Tieren sind verboten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSchwKrSchV/2#abs-2 (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 für wissenschaftliche Versuche genehmigen.

§ 1 § 3