Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schnelle Havel“
VO-NSG_SCHNELLE_HAVEL§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Oberhavel und Barnim wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schnelle Havel“.