Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSG_REICHERSKREUZER_HEIDE · GVBl.II/95, [Nr. 71] S.678
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reicherskreuzer Heide und Schwansee“
12 Normen · Ausgangsfassung vom 23.11.1995 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Handlungen, die in das Naturschutzgebiet hineinwirken können
- § 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 7 Zulässige Handlungen
- § 8 Befreiungen
- § 9 Ordnungswidrigkeiten
- § 10 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 11 Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln
- § 12 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 12 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
20.06.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 40], S.9)
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Historischer Änderungsnachweis
08.12.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.12.2017, Artikel 10
§§ 2, 3, Anlage geändert; Anlage 2 angefügt
GVBl. II 2017, Nr. 70
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).