Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lauschika“
VO-NSG_LAUSCHIKA§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Lauschika“.