Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSG_KLEINE_SCHORFHEIDE · GVBl.II/00, [Nr. 18] S.314, ber. 423
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleine Schorfheide"
12 Normen · Ausgangsfassung vom 21.07.2000 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Besondere Verbote für die Zone 1
- § 6 Zulässige Handlungen
- § 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 8 Befreiungen
- § 9 Ordnungswidrigkeiten
- § 10 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 11 Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln
- § 12 In-Kraft-Treten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1)
- Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2)
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 12 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
08.12.2017 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 17 der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 70])
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Historischer Änderungsnachweis
26.08.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.08.2010
§ 2, Anlage geändert, Anlage 3 angefügt
GVBl. II 2010, Nr. 56
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Historischer Änderungsnachweis
26.05.2003 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.05.2003
§ 6 geändert
GVBl. II 2003, Nr. 15, S. 329
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).