Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klautzkesee und Waldmoore mit Kobbelke“
VO-NSG_KLAUTZKESEE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Klautzkesee und Waldmoore mit Kobbelke“.