Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSG_BULLENBERGER_BACH · GVBl.II/03, [Nr. 12] S.252

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bullenberger Bach/Klein Briesener Bach“

13 Normen · Ausgangsfassung vom 23.12.2002 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
  2. § 2 Schutzgegenstand
  3. § 3 Schutzzweck
  4. § 4 Verbote
  5. § 5 Besondere Verbote für die Zone 1
  6. § 6 Verbote für die Einwirkungszone
  7. § 7 Zulässige Handlungen
  8. § 8 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  9. § 9 Befreiungen
  10. § 10 Ordnungswidrigkeiten
  11. § 11 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
  12. § 12 Geltendmachen von Rechtsmängeln
  13. § 13 In-Kraft-Treten
  14. Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
  15. Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1)
  16. Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2)

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 13 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    08.12.2017 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 70])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    29.07.2003 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.07.2003

    § 7 geändert

    GVBl. II 2003, Nr. 23, S. 486

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).