Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Arnsnesta“
VO-NSG_ARNSNESTA§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_ARNSNESTA/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 118 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Stadt:
Gemarkung:
Flur:
Herzberg (Elster)
Arnsnesta
1 und 2;
Borken
3;
Frauenhorst
1 und 4.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_ARNSNESTA/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 1 bis 2 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 2 mit den Blattnummern 1 bis 3 aufgeführten Liegenschaftskarten. Zur Orientierung über die betroffenen Grundstücke ist eine Flurstücksliste als Anlage 3 beigefügt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_ARNSNESTA/2#abs-3 (3) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Zone 1 mit rund 7 Hektar mit weiteren Regelungen der landwirtschaftlichen Nutzung festgesetzt.
Die Grenze der Zone ist in der in Anlage 2 Nummer 1 genannten topografischen Karte mit der Blattnummer 1 sowie in der in Anlage 2 Nummer 2 genannten Liegenschaftskarte mit der Blattnummer 1 mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_ARNSNESTA/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Elbe-Elster, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.
Einzelnorm