Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Uferwiesen bei Niewisch“
VO-NSGUFERWIESENNIEWISCH_2015§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGUFERWIESENNIEWISCH_2015/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 6 Hektar. Es wird westlich am Ostufer des Schwielochsees von der außerhalb des Schutzgebietes liegenden Wasserfläche und östlich von dem außerhalb des Schutzgebietes liegenden Zufahrtsweg für die Bungalowsiedlung begrenzt und umfasst die folgenden Flächen in den Gemarkungen
Niewisch
Flur 4
Flurstück 242/1 anteilig;
Speichrow
Flur 5
Flurstück 1 anteilig.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGUFERWIESENNIEWISCH_2015/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1:10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in die Flurkarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGUFERWIESENNIEWISCH_2015/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.