Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittlere Havel“
VO-NSGMITTLEREHAVEL_2015§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGMITTLEREHAVEL_2015/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 796 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Landkreis/Kreisfreie Stadt: Gemeinde: Gemarkung: Flure:
Stadt Brandenburg
Stadt Brandenburg
Stadt Brandenburg
13, 38, 82, 86, 87;
Stadt Brandenburg
Stadt Brandenburg
Klein Kreutz
1, 3;
Potsdam-Mittelmark
Gollwitz
Gollwitz
1, 4, 5, 6;
Potsdam-Mittelmark
Wust
Wust
1, 2, 3.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGMITTLEREHAVEL_2015/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Zur Orientierung ist dieser Verordnung zusätzlich eine Flurstücksliste als Anlage beigefügt. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGMITTLEREHAVEL_2015/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Potsdam-Mittelmark und in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.