Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großes Fenn“
VO-NSGGROSSESFENN_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die im § 2 näher bezeichneten Flächen in der Gemeinde Böhne (Landkreis Havelland) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Großes Fenn".