Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSGCALPENZMOOR · GVBl.II/04, [Nr. 15] S.412
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Calpenzmoor“
11 Normen · Ausgangsfassung vom 28.05.2004 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 7 Befreiungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 10 Geltendmachen von Rechtsmängeln
- § 11 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
20.06.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 40], S.2)
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Historischer Änderungsnachweis
19.08.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.08.2015, Artikel 22
§ 3 geändert
GVBl. II 2015, Nr. 40
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).