Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

VO-LEP_HR

§ 2

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) wird mit der Begründung, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes und einer Rechtsbehelfsbelehrung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern zur Einsicht für jedermann niedergelegt. Darüber hinaus sind diese Dokumente auf der Internetseite der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung unter der Adresse https://gl.berlin-brandenburg.de abrufbar.

Einzelnorm

§ 1 § 3