Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Elfte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID261238§ 1 Aufhebung Baubeschränkungsgebiet
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID261238/1#abs-1 (1) Das in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chósebuz und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa gelegene und in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Baubeschränkungsgebiet „Cottbus-Nord“ wird aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID261238/1#abs-2 (2) Die Karten und Pläne, die Bestandteil der Aufhebung des unter Absatz 1 genannten Baubeschränkungsgebietes sind, werden gemäß § 107 Absatz 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg niedergelegt.