Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Leipziger Straße
VO-ID212866§ 5 Schutz der Zone I
Stand: 02.08.2026
Die Verbote der Zonen III und II gelten auch in der Zone I. In der Zone I sind außerdem verboten:
das Betreten oder Befahren,
landwirtschaft-, forstwirtschaft- oder gartenbauliche Nutzung,
Veränderungen oder Aufschlüsse der Erdoberfläche.