Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Scharmützelseegebiet“
VO-ID212851§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 02.08.2026
Es werden folgende Maßnahmen als Zielvorgabe für die Pflege und Entwicklung des Gebietes benannt:
Besonders westlich und östlich des Scharmützelsees soll die landschaftsbezogene Erholungsnutzung durch Ausweisung von Wander-, Rad- und Reitwegen unter Anbindung der Ortschaften gesichert werden. Auf den vorgesehenen Rast- und Biwakplätzen soll für Wanderer aller Art das Aufstellen von Zelten für eine Nacht ermöglicht werden.
Zur Sicherung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Aufwertung des Landschaftsbildes wird angestrebt:
die periodische Pflege oder Neuanlage von Landschaftselementen wie Hecken, Alleen, Kopf-weiden, Flurgehölzinseln und Solitärbäumen und anderen, für den Biotopverbund in der Offenlandschaft wichtigen Strukturelementen sowie die Wiederaufnahme der Nutzung von Obstbaumreihen und Streuobstwiesen oder deren Neuanlage zu fördern,
die Bodenoberfläche ausgeräumter Agrarflächen gegen Erosion durch die Anlage von Windschutzhecken und die Förderung einer geschlossenen Vegetationsdecke über einen möglichst langen Zeitraum durch Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten zu schützen,
eine möglichst zügige und umfassende Umwandlung von Kiefernforsten in naturnahe Laub- oder Mischwälder vorzunehmen.
Die artenreichen Feuchtwiesen sollen über eine nachhaltige Nutzung als Grünland erhalten werden. Die Brachflächen sollen über die gezielte Wiederaufnahme der Bewirtschaftung durch Mahd und bei standörtlicher Eignung im Sommer durch Weide beziehungsweise Nachweide einer nachhaltigen Nutzung zugeführt werden.
Zur Sicherung der natürlichen Entwicklung der Stand- und Fließgewässer einschließlich ihrer Verlandungszonen wird angestrebt
nicht mehr genutzte Freizeitanlagen in Gewässernähe zurückzubauen,
die mesotrophen Wasserverhältnisse im Großen Kolpiner See als Beitrag zur Sicherung der stark gefährdeten Strandlings- und Armleuchteralgengesellschaften wiederherzustellen und weiterer Eutrophierung entgegenzuwirken,
den Egelpfuhl auf der Gemarkung Glienicke zu sanieren.
Zur Sicherung und Wiederherstellung des typischen märkischen Landschaftsbildes wird angestrebt
Feldsteinpflasterstraßen und gepflasterte Gefäll- und Steigungsstrecken instand zu setzen oder wiederherzustellen,
landschaftsbildstörende bauliche Anlagen industrieller oder landwirtschaftlicher Betriebe durch Begrünung, Eingrünung oder andere gestalterische Maßnahmen in das Landschaftsbild einzubinden oder im Einvernehmen mit den Nutzern und Eigentümern bei Nutzungsaufgabe zurückzubauen,
die in der Vergangenheit militärisch genutzten Anlagen zurückzubauen, wobei Fledermausquartiere zu erhalten sind,
zum Schutz von Vogelarten Freileitungen durch Erdverlegung zu ersetzen oder zumindest vor Anflug zu sichern .