Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“

VO-ID212841

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212841/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 16.797 Hektar. Es umfaßt große Teile des Westbarnim sowie im Westen Teile der Zehdenick-Spandauer Havelniederung.

Das Landschaftsschutzgebiet liegt in folgenden Gemarkungen:

Landkreis Barnim:

Basdorf, Bernau, Lanke, Schönow, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz, Zepernick.

Landkreis Oberhavel:

Bergfelde, Birkenwerder, Borgsdorf, Glienicke, Hohen Neuendorf, Mühlenbeck, Oranienburg, Lehnitz, Schildow, Schönfließ, Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zühlsdorf.

Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes

wird als Anlage 1 beigefügt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212841/2#abs-2 (2) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in den in Anlage 2 dieser

Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als

Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten

16 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 2.01 bis

2.16 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist

die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten 116 Flurkarten und in

den in Anlage 2 Num-mer 3 aufgeführten vier Liegenschaftskarten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212841/2#abs-3 (3) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Barnim und Oberhavel, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3